Malteser in Wildeshausen
Wann habe ich Anspruch auf einen PCR-Test?
Wann habe ich Anspruch auf einen kostenlosen PCR Test?
Nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest, hat man Anspruch auf einen kostenlosen PCR Test, so viel ist klar.
Wie ist es aber bei asymptomatischen Personen?Anspruch besteht
-> als Kontaktperson eines nachweislich mit SARS-CoV-2 Infizierten,
dazu gehören
-> Mitglieder des selben Haushalts oder Personen mit engem räumlichen Kontakt
-> Personen bei denen die Corona Warn App ein "erhöhtes Risiko" angezeigt hat (hier entscheidet im Einzelfall ein Arzt über die Notwendigkeit)
-> wird in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder einer vergleichbaren Einrichtung außerhalb der regulären Krankenversorgung eine Person positiv getestet, haben alle Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in dieser aufgehalten haben Anspruch auf einen kostenlosen PCR Test. Zu diesen Einrichtungen zählen
-Schulen, Kindertagesstätten,
-Asylbewerberheime, Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte,
-Krankenhäuser,
-Rehabilitationseinrichtungen,
-stationäre Pflegeeinrichtungen,
-Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
-Einrichtungen für ambulante Operationen,
-Dialysezentren,
-ambulante Pflege,
-ambulante Dienste der Eingliederungshilfe,
-Tageskliniken,
-ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
-Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen anderer med. Heilberufe nach §23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 IfSG
-> Personen die in einer Einrichtung des Gesundheitswesen oder ähnlich vulnerablen Einrichtung untergebracht werden sollen.
Zu diesen Einrichtungen zählen
-Krankenhäuser,
-Rehabilitationseinrichtungen,
-stationäre Pflegeeinrichtungen,
-Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
-Einrichtungen für ambulante Operationen,
-Dialysezentren,
-ambulante Pflege,
-ambulante Dienste der Eingliederungshilfe,
-Tageskliniken,
-Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
-stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederingshilfe
-Obdachlosenunterkünfte
-Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollzihebar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang der Lutter Malteser im Jahre 1970 gingen 5 Teilnehmer hervor und gründeten die Malteser in Wildeshausen.
Seitdem hat sich die Malteser-Wache in Wildeshausen zu einer Stadtgliederung mit einem großen Spektrum an Dienstleistungen entwickelt. Neben dem Rettungsdienst mit Lehrrettungswache bieten wir die SchnellEinsatzGruppe, Ausbildung von Erste-Hilfe und Schwesternhelfern sowie Hausnotruf und vielen weiteren Diensten.
In Wildeshausen arbeiten der Malteser Hilfsdienst e.V. und die Malteser Hilfsdienst gGmbH Hand in Hand und pflegen guten Kontakt und eine enge Zusammenarbeit mit vielen umliegenden Hilfsorganisationen.
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