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Informationen zu der häuslichen Pflege
Was ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege?
Ihr Hausarzt kann Ihnen im Bedarfsfall bestimmte Leistungen zur Behandlungspflege (§ 37.2 SGB V) verordnen, wenn die eigene medizinische Versorgung nicht möglich ist oder akute gesundheitliche Einschränkungen Hilfe bei den Verrichtungen des Alltags erfordern. In Ausnahmefällen kann nach einer Verordnung zur Krankenhausvermeidungspflege (§ 37.1 SGB V) von der Krankenkasse genehmigt werden.

- Aufgrund einer Erkrankung, einer Entzündung oder eines Unfalls benötigen Sie oder ein Angehöriger akute medizinische Behandlung. Die momentane beeinträchtigung kann so groß sein, dass Hilfe im Alltag nötig wird. Für diesen Fall kann eine häusliche Krankenpflege das Richtige sein.
Die Behandlungspflege beeinhaltet:
- Stellen und Verabreichung von Medikamenten
- Gabe von Injektionen
- Anlegen und Wechseln von Verbänden
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen/strumpfhosen ab Klasse II
- Durchführung von Blutdruckkontrollen
- Kontrollen des Blutzuckers
- Hilfe bei Inhalationen
- Einreibungen medizinischer Salben
- Versorgung mit Infusionen
- Hilfe bei dermatologisch erforderlichen Bädern
- Unterstützung bei Einläufen oder Ausräumungen,Mikroklysten, Klysmen, Legen von Darmrohren
- Stomaversorgungen
- Katheterisierungen, Blasenspülungen und Instillationen bei liegendem Katheter
- Dekubitusversorgungen
- Spülungen der Augen oder Ohren
- Unterstützung der Versorgungen bei Tracheostoma, suprapubischer Blasenfistel oder Magensonde
Diese Behandlungen dürfen nur von geschultem Fachpersonal eines anerkannten Pflegedienstes erbracht werden.
Zur Genehmigung der Kostenübernahme muss die Verordnung innerhalb von drei Werktagen mit den Angaben vom behandelnden Pflegedienst bei der Krankenkasse vorliegen. Wir unterstützen Sie gerne.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten trägt ihre Krankenkasse. Diese berechnet Ihnen, sofern sie nicht befreit sind, einen Eigenanteil und schickt Ihnen eine Rechnung zu. Ihr Eigenanteil beträgt pro ausgestellter Verordnung 10,– € und (ähnlich wie im Krankenhaus) für die ersten 28 Tage 10% des Leistungspreises (dies sind im Durchschnitt 1,– € pro Tag).
Wie lange kann ich diese Leistungen bekommen?
Die beschriebenen Leistungen können Sie, bezahlt durch die Krankenkasse, solange in Anspruch nehmen, wie ihr Hausarzt diese als notwendig bestätigt und die Behandlungspflege verordnet. Es gibt einige Einschränkungen seitens der Krankenkasse, über die wir Sie individuell informieren um Ihnen gezielt weiter zu helfen.
Die Notwendigkeit von Pflege kann plötzlich und vorübergehend nötig werden. In diesen Fällen bietet sich zur Unterstützung die häusliche Krankenpflege an. Hier eine kurze Übersicht der Grundlagen und Möglichkeiten. Wir beraten Sie gerne auch persönlich ...
Unser Tipp:
Verschaffen Sie sich mit diesen Antworten auf die meistgestellten Fragen den einfachen Überblick über Leistungen der Krankenkasse. Notieren Sie sich weitere Fragen und sprechen Sie uns gerne an.
Wir können viel für Sie tun.
Von Anfang an!




