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Ein Fall für die Pflege?
Eine erste Hilfe zur Klärung der zentralen Fragen rund um die Pflegeversicherung
Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?
Ein Anruf bei der Pflegekasse (ist identisch mit der Krankenkasse) genügt. Die Formulare werden zugeschickt. Wir unterstützen sie gerne beim Ausfüllen.
Was passiert nach der Antragsstellung?
In der Regel kommt der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) zu ihnen nach Hause und erstellt ein Gutachten, indem die Pflegebedürftigkeit „gemessen“ und entsprechend eine Pflegestufe (0,1,2,3, Härtefall) festgelegt wird. Nach Festlegung der Pflegestufe zahlt die Pflegekasse die Leistungen rückwirkend ab der Antragstellung.
Welche Leistungen kann ich erhalten?
Geldleistungen:
Sie bekommen das Pflegegeld je nach Pflegestufe ausgezahlt oder organisieren sich die Hilfe mit Privatpersonen. Für diesen Fall ist ein Pflegedienst zu beauftragen, der Sie berät – z. B. die Malteser.
| mtl. | ab Jan. 2010 | ab Jan. 2012 | |
|---|---|---|---|
| Pflegestufe 1: | 215 € | 225 € | 235 € |
| Pflegestufe 2: | 420 € | 430 € | 440 € |
| Pflegestufe 3: | 675 € | 685 € | 700 € |
Sachleistungen:
Ein Pflegedienst ihrer Wahl unterstützt sie zuhause. Für die Auswahl der notwendigen Leistungen gibt es einen festgeschriebenen Leistungskatalog der Pflegekassen. Bis zur Höhe der Pflegestufe rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Erst danach werden Sie zur Zahlung herangezogen.
| mtl. | ab Jan. 2010 | ab Jan. 2012 | |
|---|---|---|---|
| Pflegestufe 1: | 420 € | 440 € | 450 € |
| Pflegestufe 2: | 980 € | 1040 € | 1100 € |
| Pflegestufe 3: | 1470 € | 1510 € | 1550 € |
Kombinationsleistung:
Es besteht die Möglichkeit, Sachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Wer nur einen Teil der Sachleistung in Anspruch nimmt, kann gleichzeitig ein entsprechend niedrigeres Pflegegeld erhalten. Damit sollen die Leistungen stärker den Bedürfnissen der Betroffenen angepasst werden
Was geschieht, wenn das Geld der Pflegeversicherung nicht ausreicht oder wenn mein Hilfebedarf zu gering für eine Pflegestufe bestimmt wurde und die Pflegekasse deshalb nicht zahlt?
Für den Fall, dass es aus Ihrem Vermögen nicht machbar ist, Zahlungen zu tätigen, ist in diesem Fall ist eine Antragstellung zur Kostenübernahme auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt möglich.
Welche anderen Versorgungsmodelle in der Pflegeversicherung gibt es?
Die meist genutzten Modelle sind die Urlaubspflege und die Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege. Außerdem übernimmt die Pflegekasse für vier Wochen im Kalenderjahr die Kosten von bis zu 1.470,– € für eine Vertretung, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen wichtigen Gründen verhindert ist. In dieser Zeit entfällt das Pflegegeld.
Teilstationäre Pflege
Kann ein Pflegebedürftiger zu Hause nicht ausreichend versorgt werden, weil der Pflegende zum Beispiel einer Berufstätigkeit nachgeht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Tages- oder Nachtpflege in einer entsprechenden Einrichtung. Ist der in der jeweiligen Pflegestufe vorgesehene Höchstbetrag für die Pflegeleistungen nicht ausgeschöpft, kann ein anteiliges Pflegegeld bezogen werden.
Gibt es noch zusätzlich Leistungen ?
Über das monatliche Pflegegeld hinaus können einmalige Zuschüsse beantragt oder besondere Leistungen kostenfrei in Anspruch genommen werden:
Pflegehilfsmittel:
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen können bis 31,– € pro Monat beantragt werden. Ein Antrag zur Erstattung muss bei der Pflegekasse gestellt sein.
Technische Hilfsmittel:
Zuschüsse bis zu 2557,– € zur Verbesserung des Wohnumfelds, z.B. Rampen, Verbreiterung von Türen, Umbauten in Badezimmer und Toiletten. Bei einer Veränderung der Pflegesituation kann der Antrag erneut gestellt werden.
Soziale Sicherung der Pflegeperson:
Für pflegende Angehörige wird ein Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson weniger als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und den Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung betreut. Für die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung sind die Pflegestufe und der wöchentliche Zeitaufwand der Pflege maßgeblich. Pflegende Angehörige sind zudem automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Pflegekurse:
Da die Pflege kranker Menschen ein gewisses Maß an Sachkunde erfordert, haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf kostenfreie Kurse.


