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Delegierbare Behandlungspflege
Seit 2008 können auch Pflegehilfskräfte in Niedersachsen unter bestimmten "materiellen" Voraussetzungen behandlungspflegerische Maßnahmen unter Verantwortung einer Pflegefachkraft erbringen.
Näheres regelt die Vereinbarung gem. § 132a Abs. 2 SGB V über due häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V.
Die Malteser haben aufbauend auf die Basisqualifikation "Schwesterhelferin bzw. Pflegediensthelfer" oder vergleichbarer Qualitfikation einen
"Aufbaulehrgang delegierbarer Behandlungspflege" entwickelt.
Am ENde dieses Lehrgangs bekommen die Teilnehmer ein Zertifikat ausgestellt, das ihnen bestätigt, dass die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden.




